Spezielle Angebote ermöglichen soziales Leben
Schulbereich für Taubblinde / Hörsehbehinderte
Hörsehbehinderte/taubblinde Schüler sind nicht automatisch in der Lage, Hilfen und Methoden für hörgeschädigte oder sehgeschädigte Menschen in Anspruch zu nehmen. Sie brauchen deshalb spezielle Angebote für die Kommunikation, das soziale Leben, die Selbstversorgung und Orientierung.
Schüler des Taubblindenschulbereiches sind
- Kinder und Jugendliche mit angeborener Hörsehbehinderung bzw. Taubblindheit,
- Kinder und Jugendliche mit erworbener Hörsehbehinderung bzw. Taubblindheit,
- Kinder und Jugendliche, die von Hörsehbehinderung bzw. Taubblindheit
bedroht sind,
- mehrfach- und sehbehinderte oder mehrfach- und hörbehinderte Kinder und Jugendliche mit spezifischem Kommunikationsförderbedarf

